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Informationen zur Erfüllung der Informationspflicht nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung

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Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Dauer der Datenspeicherung

Personendaten werden gemäß der steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht nach § 132 Abs 1 BAO gespeichert bzw. solange eine Beziehung der Person zum Landesverband Wien besteht.

Auf schriftliches Gesuch hin werden alle personenbezogenen Daten mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Auskunft

Jede Person, deren Daten digital verarbeitet wurden (im Folgenden Betroffener genannt) hat Anspruch auf Auskunft über die verarbeiteten Daten.

Die Auskunft zu den Daten umfasst Kopien aller gespeicherten Daten des Antragstellers, die Verarbeitungszwecke sowie die Kategorien der Daten.

Jeder Betroffene hat das Recht auf

  • Berichtigung von unrichtig gespeicherten bzw. unter Berücksichtigung des Zweckes der Verarbeitung unvollständigen Daten.
  • Löschung seiner personenbezogene Daten, sofern diese Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
  • Einschränkung seiner personenbezogenen Daten.
  • Datenübertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten, welche der Betroffene dem Verarbeiter bereitgestellt hat. Im Falle eines Antrages werden die Daten als .csv Datei bereitgestellt.
  • Widerspruch zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten.

Antragstellungen haben schriftlich zu erfolgen. Bei der Stellung eines solchen Antrages ist vom Antragsteller ein Identitätsnachweis zu erbringen.

Anträge auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung werden unverzüglich, in jedem Fall aber binnen 90 Tagen ab Eingang beantwortet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechte auf Widerspruch bzw. Löschung der personenbezogenen Daten nur nach Beendigung eines laufenden Vertragsverhältnisses gewährt werden können, da die personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung unerlässlich sind! Durchsetzung von Ansprüchen

Falls die betroffene Person behauptet, dass ihr Anspruch verletzt worden ist, kann sie zur Durchsetzung dieses Anspruches binnen eines Jahres ab Kenntnis von dem beschwerenden Ereignis eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde(https://www.dsb.gv.at/) einreichen.

impressum.txt · Last modified: 2018/12/02 14:46 by Markus Gschwendt